Kinderschutz im Internet






Kapitel 13



 

(Ein Beispiel im übertragenen Sinn)
 Mit diesem Schritt lassen wir unsere Kinder nicht unbeaufsichtigt mit dem Auto fahren.



Da Kinder selbst noch nicht einschätzen können, welche Internet-Inhalte sie vielleicht negativ beeinflussen werden, ist es empfehlenswert gewisse Inhalte zu blockieren. Die natürliche Neugierde von Kindern ist ja sehr positiv und gut, aber im Internet gibt es nur wenige Inhalte, welche einen „positiven Impuls“ geben. Negative Impulse hingegen gibt es im Internet überall. Alleine schon die ganzen pornografischen Seiten, die für jedermann ganz offen und frei im Internet zugänglich sind, fördern bei jungen Menschen einen unguten Umgang mit sich selbst. Gewaltbilder z.B. zerstören Hoffnungen und Grundvertrauen und fördern stattdessen Resignation. Man kann ein Kind natürlich nicht rund um die Uhr kontrollieren, und es vor allen negativen Einflüssen schützen. Aber man kann dafür sorgen dass es wenigstens nicht in den eigenen vier Wänden dazu kommt.


 Daher sollten alle Eltern für Ihre Kindern Schutzmaßnahmen zu ergreifen, damit ein 10-jähriges Kind nicht Inhalte sehen kann, die selbst für 18-jährige nicht empfehlenswert sind!

 

Wenn Ihr diesen Schritt vornehmt, solltet Ihr allerdings mit dem Kind sprechen. Erklärt ihm, dass Ihr es deswegen tut, weil Euch das Kind nicht egal ist, und dass Ihr verhindern möchtet, dass das Kind Dingen begegnet die ihm schaden würden. Das Kind wird vielleicht enttäuscht oder sogar sauer sein, aber wenn es weiß, dass das Kind den Eltern nicht egal ist, wird es sich trotzdem geliebt fühlen - und darauf kommt es letztendlich an.


 

 

  1. Es sollte zuerst unter Windows ein "eingeschränktes Benutzerkonto" für das Kind erstellt werden. Damit kann es keine Programme mehr selber installieren, sondern muss ein Elternteil vorher fragen, damit dieses das Kind als "Administrator" anmeldet. Das bringt natürlich nur etwas, wenn für das Benutzerkonto des Kindes sowie für das Administrator-Konto der Eltern, jeweils Passwörter vergeben werden.
     Wie das genauer funktioniert, und welche Möglichkeiten es da noch gibt, dazu schaut unter dem 
    Kapitel 04 nach.



     
  2. Dann, gibt es Kinderschutz Programme, welche bestimmte Web-Inhalte blockieren, die von den Eltern ausgewählt werden können: Es gibt das kostenlose Parents Friend und eine kostenpflichtige Kindersicherung.

    Unter Windows Vista/7/8/10 gibt es auch in der Systemsteuerung eine Funktionen zur Kindersicherung. Jedoch funktioniert diese relativ unzuverlässig. Daher verwendet lieber eins der oben genannten Programme.

    Noch weitere Links zu dem Thema, und weitere Möglichkeiten findet Ihr in diesem Artikel und auf 
    dieser Seite.

    Und ein Kinderfreundliches Chat-Programm gibt es auch, den Windows Live Messenger für Kids.




    Allerdings wäre es nicht ratsam, das Kind einfach nur grundsätzlich zu blockieren, sondern dass es zwischendurch trotzdem, (unter der Aufsicht der Eltern) frei surfen kann. Es reicht ja, wenn es ein Mal pro Woche für eine Stunde ist. Denn wenn es ab und zu frei surfen kann, wird ihm nicht ganz "der Riegel vorgeschoben". Das täte dem Kind nämlich auch nicht gut. Es könnte sonst dazu führen, dass es später wenn es älter wird, ein starkes Nachholbedürfnis entwickelt, wodurch es dann erst recht "auf die schiefe Bahn" gerät.

     Denn Menschen, und besonders Kinder brauchen immer die Aufmerksamkeit der Eltern, und die Eltern sollten sich auch immer zwischendurch Zeit für sie nehmen. Eine Stunde pro Woche ist ja wirklich nicht zu viel, und das macht für das Kind aber schon viel aus. Sie fühlen sich dadurch angenommen und respektiert, und das ist sehr wichtig für sie, damit sie sich psychisch gesund entwickeln können.





 


Meldestellen für Internetseiten:

Wenn Ihr im Internet am Surfen seid, und dabei auf Seiten mit illegalen Inhalten stoßt, könnt Ihr diese bei speziellen Anlaufstellen melden. Es ist nach dem deutschen Recht allerdings verboten, solche Seiten gezielt zu suchen oder diese als „Beweismittel“ abzuspeichern. Wenn jemand aber solche Seiten antrifft, kann er sie melden, und anschließend die temporären Internetdateien vom Browser löschen.

 Auf der Internetseite 
Internet-Beschwerdestelle findet Ihr Formulare um Euer Anliegen online zu melden. Ihr könnt Euch aber natürlich auch an jede Polizeidienst-Stelle wenden.








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Letzte Änderung: 27.12.2020 17:46:24



 



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